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Zulassung von Fahrzeugen mit und ohne Halterwechsel innerhalb des Zulassungsbezirks
Umschreibung innerhalb des Zulassungsbezirkes (Halterwechsel)
mitzubringen sind:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- 7-stellige Versicherungsbestätigungsnummer
- Protokoll zur Hauptuntersuchung im Original
- ggf. Vollmacht für Beauftragten (muss das Einverständnis zur Bekanntgabe der kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnisse beinhalten)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung vom Halter und ggf. Bevollmächtigten (Original oder beglaubigte Kopie/Meldebescheinigung nicht älter als drei Monate)
- bei Firmen/Vereinen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug/ Vereinsregisterauszug, Kopie eines Personaldokumentes vom Geschäftsführer bzw. Vereinsvorsitzenden
- bei Zulassung auf eine minderjährige Person: Schwerbehindertenausweis (mit Merkzeichen H, Bl, aG-Kopie ausreichend oder eine für das zulassungspflichtige Fahrzeug erforderliche Fahrerlaubnis(Kopie ausreichend) sowie die Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter (in unserer Vollmacht enthalten)
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
- Kennzeichen bei Wechsel der Kennzeichenart oder der Erkennungsnummer
Wiederzulassung innerhalb des Zulassungsbezirkes auf den bisherigen Halter
mitzubringen sind:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei Wechsel der Kennzeichenart, Wechsel des Kennzeichens, Änderung des Saisonzeitraumes, Namensänderung
- 7-stellige Versicherungsbestätigungsnummer
- Protokoll zur Hauptuntersuchung im Original
- ggf. Vollmacht für Beauftragten (muss das Einverständnis zur Bekanntgabe der kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnisse beinhalten)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung vom Halter und ggf. Bevollmächtigten (Original oder beglaubigte Kopie/Meldebescheinigung nicht älter als drei Monate)
- bei Firmen/Vereinen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug/ Vereinsregisterauszug, Kopie eines Personaldokumentes vom Geschäftsführer bzw. Vereinsvorsitzenden
- bei Zulassung auf eine minderjährige Person: Schwerbehindertenausweis (mit Merkzeichen H, Bl, aG-Kopie ausreichend oder eine für das zulassungspflichtige Fahrzeug erforderliche Fahrerlaubnis(Kopie ausreichend) sowie die Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter (in unserer Vollmacht enthalten)
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
Struktureinheiten
Veranstaltungskalender
Saalfeld, Rudolstadt, Bad Blankenburg
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