

Jugend- und Auszubildendenvertretung
Allgemeines
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) besteht in erster Linie als Interessenvertretung der Auszubildenden des Landratsamtes. Die Wahlperiode der JAV beträgt laut Thüringer Personalvertretungsgesetz 2 Jahre. Die letzte JAV-Wahl fand im Mai 2018 statt.
Aufgaben der JAV
Hauptaufgabe der JAV ist es, die Fragen, Probleme und Anregungen der Auszubildenden rund um die Ausbildung entgegenzunehmen und an die richtige Stelle weiter zu leiten. Hat ein Auszubildender Probleme mit der Dienststellenleitung oder anderen Bediensteten, kann sich dieser an die JAV wenden. Sofern die Möglichkeit besteht, wird in jedem Fall versucht, das Problem zu bewältigen. Die JAV tritt hier als Vermittler und Beistand für den Auszubildenden auf. Sie informiert ihn über den Stand und das Ergebnis der Verhandlungen.
Eine weitere Aufgabe der JAV ist es, sicherzustellen, dass die einschlägigen Vorschriften zum Schutz der Auszubildenden und Studenten - wie zum Beispiel das Jugendarbeitsschutzgesetz - eingehalten werden.
Stärkung des Zusammenhaltes
Um den Kontakt zu den Azubis zu halten und Organisatorisches rund um die Ausbildung zu klären, findet regelmäßige eine JAV-Versammlung mit allen Auszubildenden statt.
Zusätzlich unterstützt die JAV auch die Organisation von Freizeitaktivitäten sowie teambildenden Maßnahmen für die Auszubildenden. Ziel ist es, den Zusammenhalt zu stärken und den Austausch untereinander zu fördern. Zum Beispiel wurde in Zusammenarbeit mit der JAV der Stadtverwaltung Saalfeld im September 2017 ein Azubi-Bowling-Cup auf die Beine gestellt. Dabei konnten sich die neuen Azubis aus unserem Haus und die der Stadtverwaltung Saalfeld kennenlernen. Der Bowlingnachmittag und vor allem der Austausch untereinander machte viel Spaß.
Außerdem fand im Juli 2017 ein Treffen am Hohenwarte-Stausee statt. Nach einer Kanutour auf der Saale ließen wir das Ausbildungsjahr bei selbstgemachten Salaten und leckerer Rostbratwurst ausklingen. Zu solchen Veranstaltungen werden auch die ehemaligen Auszubildenden mit geladen.
Zusammenarbeit mit dem Personalrat
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung ist berechtigt, an allen Sitzungen des Personalrates sowie an den Monatsgesprächen zwischen dem Personalrat und der Dienststellenleitung teilzunehmen. Sofern es um die Belange der Auszubildenden und Studenten oder unter 18-Jährigen Bediensteten geht, ist die JAV auch stimmberechtigt.
Vorsitzende JAV
Derzeit haben wir keine JAV,
Ansprechpartner für alle Jugendlichen und Auszubildenden ist der Personalrat.
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