Versammlungswesen
Wer die Absicht hat, eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug zu veranstalten, hat dies spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe der zuständigen Behörde anzumelden. Bekanntgabe ist die Mitteilung der für die Teilnahme relevanten Informationen in Bezug auf Beginn, Ort und Thema der Versammlung.
Anmeldepflichtig ist der Veranstalter. In der Anmeldung ist anzugeben, welche Person für die Leitung der Versammlung oder des Aufzuges verantwortlich sein soll.
Die Anmeldung muss in deutscher Sprache erfolgen und Angaben über Zeit und Ort der Versammlung bzw. den Marschweg des Aufzugs, das Thema, vorgesehene Hilfsmittel und beabsichtigte Anzahl von Ordnern enthalten.
Eilversammlung ist eine Versammlung, bei der der mit der Versammlung verfolgte Zweck bei Einhaltung der Anmeldefrist nicht erreicht werden kann. Die geplante Versammlung wird aus aktuellem Anlass kurzfristig einberufen. Die Anmeldepflicht besteht fort. Die Anmeldefrist wird verkürzt, sie beginnt grundsätzlich mit dem Entschluss eine Versammlung durchzuführen.
Spontanversammlung (Sofortversammlung) entsteht augenblicklich aus einem aktuellen Anlass ohne vorherige Planung, Einladung, Bekanntmachung oder sonstige Absprachen, sie ist nicht von langer Hand vorbereitet. Das spontane Entstehen lässt naturgemäß eine Anmeldung nicht zu, die Anmeldepflicht entfällt.
Zuständig für die Anmeldung sind die Versammlungsbehörden, das ist für den Landkreis Saalfeld-Rudolstadt das Landratsamt.
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Ansprechpartner
- Frau Rößner - Leiterin SG Öffentliche Ordnung, Amt für Öffentliche Ordnung und Sicherheit (Tel. 03672 823-251)
Veranstaltungskalender
Saalfeld, Rudolstadt, Bad Blankenburg
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