Staatsangehörigkeitswesen
Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
Allgemeine Informationen
Sie sind Deutsche/-r und müssen Ihre Staatsangehörigkeit nachweisen? Mit einem Staatsangehörigkeitsausweis können Sie die deutsche Staatsangehörigkeit verbindlich nachweisen.
In der Regel wird ein Staatsangehörigkeitsausweis nur ausgestellt, wenn Zweifel an Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit bestehen und ein solcher ausdrücklich von einer Behörde verlangt wird.
Eine Bearbeitung Ihres Antrages erfolgt nur, wenn ein schutzwürdiges Sachbescheidungsinteresse besteht und nachgewiesen wurde. Es ist daher in der Regel erforderlich, dass Sie Ihrem Antrag eine Bescheinigung der Behörde beilegen, bei der Sie den Staatsangehörigkeitsausweis vorlegen müssen.
Ein schutzwürdiges Sachbescheidungsinteresse liegt nicht vor, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit zweifelsfrei besteht, dies nicht klärungsbedürftig ist und dies auch nicht von der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde oder anderen Behörden in Frage gestellt wird.
Rechtsgrundlagen
§ 30 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
Folgende Unterlagen sind zwingend erforderlich:
- Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers
- eine vom Bürgeramt ausgestellte erweiterte Meldebescheinigung
- Nachweis, dass deutsche Staatsangehörigkeit angezweifelt oder explizit nachgewiesen wird
Zum Nachweis der Abstammung und des Personenstandes der antragstellenden Person, eines Elternteils beziehungsweise Großelternteils sollten, so vorhanden, vorgelegt werden:
- Geburts- oder Abstammungsurkunde
- Heiratsurkunde beziehungsweise Familienbuch
- Sterbeurkunde
- Adoptionsbeschluss des Familiengerichts
- Scheidungsurteil
- Aufnahmebescheid
- Registrierschein
- Vertriebenenbescheinigung
- deutsche Ausweisdokumente der Eltern/des Elternteils/der Großeltern/des Großelternteils
Von allen Unterlagen sind die Originale und jeweils eine Kopie bei der Antragstellung vorzulegen. Bei fremdsprachigen Urkunden ist eine deutsche Übersetzung von einem vereidigten Dolmetscher in Deutschland erforderlich.
Fristen und Bearbeitungsdauer
Die Dauer des Verwaltungsverfahrens ist individuell sehr unterschiedlich. Es wird maßgeblich bestimmt durch:
- die persönlichen Abstammungs- und Aufenthaltsverhältnisse
- die Abstammungs- und Aufenthaltsverhältnisse der Vorfahren
- im Besonderen durch die Art und den Umfang der beigebrachten Nachweise
Im Normalfall kann der Staatsangehörigkeitsausweis bereits nach zwei bis vier Wochen ausgestellt werden.
Ablauf und Verfahren
Sofern Sie in Besitz der vorgenannten Unterlagen sind, nehmen Sie zum weiteren Verfahren über personenstandswesen@kreis-slf.de oder 03671-823/251 Kontakt mit uns auf.
Aufgrund der sehr individuellen Bearbeitung erhalten Sie nähere Informationen zum Verfahren in einem persönlichen Beratungsgespräch.
Kosten und Gebühren
Die Gebühr für den Staatsangehörigkeitsausweis beträgt 51,00 Euro.
Zahlungsmöglichkeiten:
- Zahlungsart Bar
- Zahlungsart EC-Karte
Für die Begleichung der Gebühren und Auslagen stehen Ihnen ausschließlich Gebührenautomaten zur Verfügung.
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Ansprechpartner
- Frau Rößner - Leiterin SG Öffentliche Ordnung, Amt für Öffentliche Ordnung und Sicherheit (Tel. 03672 823-251)
Veranstaltungskalender
Saalfeld, Rudolstadt, Bad Blankenburg
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