Rechtsamt
Das Rechtsamt im Landratsamt nimmt ausschließlich verwaltungsinterne Aufgaben wahr. Es bietet daher keine Servicedienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Institutionen, die Rechtsberatung suchen, in Streitigkeiten mit der Verwaltung, mit dem Nachbarn und in sonstigen Verfahren jeglicher Art an (vgl. hierzu das Rechtsdienstleistungsgesetz vom 12.12.2007 (BGBl. I S. 2840), zuletzt geändert durch Artikel 16 des Gesetzes vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2515)).
Rechtssuchende in zivil-, arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten sowie verwaltungsrechtlichen Streitfragen mit Behörden, die die erforderlichen Mittel für eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen können, haben die Möglichkeit, sich an die Beratungshilfestelle oder Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts zu wenden, in dessen Bezirk Sie wohnen. Anspruch auf Beratungshilfe hat derjenige, dem im Falle eines Prozesses aufgrund seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung zu gewähren ist, die Wahrnehmung der Rechte nicht mutwillig erscheint und eine andere Möglichkeit für eine Hilfe nicht zur Verfügung steht, deren Inanspruchnahme dem Rechtssuchenden zuzumuten ist (z.B. Rechtsschutzversicherung). Der Justizbeamte prüft das Vorliegen der zuvor genannten Voraussetzungen, berät über die Möglichkeiten zur Hilfe und gibt, wenn er selbst nicht weiterkommt, einen Berechtigungsschein aus, mit dem der Betroffene eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt seiner Wahl aufsuchen kann. Weiterführende Informationen zur Beratungshilfe erhalten Sie auf den Internetseiten des Thüringer Justizministeriums bzw. in veröffentlichten Informationsbroschüren.
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Rechtsamt
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Fax: 03671 / 823-215
Mail: recht@kreis-slf.de
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