Wasserwirtschaftliche Planung/Gewässerschau/Gewässereinteilung/Gewässerunterhaltung/Gewässerklassifizierung
- Bauüberwachung und Bauabnahme gemäß § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) an Gewässern 1. Ordnung
- Organisation und Leitung von Gewässerschauen
- ordnungsbehördliche Maßnahmen im Rahmen der Gewässerschau
- Anordnung zur Beseitigung von Hindernissen an Gewässern
- Wiederherstellen des alten Zustandes an Gewässern 2. Ordnung
- Festsetzung der Uferlinie an Gewässern 2. Ordnung
- Stellungnahmen in Genehmigungsverfahren anderer Behörden (z. B. Bauaufsicht, Bergamt, Landesverwaltungsamt)
- Festlegung der Gewässer von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung nach § 1 ThürWG
- Beratung und evtl. Festlegungen bei der Pflege und Unterhaltung der Gewässer 2. Ordnung