Vertreterbestellung
Für Grundstücke, bei denen ein oder mehrere (oder alle) Eigentümer oder deren Aufenthalt unbekannt sind, kann bei berechtigtem Interesse ein gesetzlicher Vertreter bestellt werden.
Ein berechtigtes Interesse liegt z.B. bei einem Kauf des Grundstücks vor. Dies gilt auch für ehemals staatlich verwaltete Grundstücke.
Vor der Bestellung eines gesetzlichen Vertreters hat der Antragsteller jedoch eine umfangreiche Recherche zur Ermittlung der Eigentümer bzw. der möglichen Erben zu dokumentieren. Dazu gehören die Befragung von vorhandenen Miteigentümern, Grundstücksnachbarn sowie die Einholung von Auskünften bei Einwohnermeldeämtern, Standesämtern, Nachlassgerichten und Archiven.
Zum gesetzlichen Vertreter wird ein Mitglied der Erbengemeinschaft bestellt. Konnte kein Erbe ermittelt werden, wird i.d.R. die Kommune (vertreten durch den Bürgermeister/Bürgermeisterin) zum gesetzlichen Vertreter bestellt.
Zum formlosen Antrag auf Vertreterbestellung soll die Dokumentation der Recherche sowie ein unbeglaubigter Grundbuchauszug beigefügt werden.
Die Bearbeitungszeit ist stark von der Vollständigkeit und Nachprüfbarkeit der Eigentümer- bzw. Erbenrecherche abhängig.
Ansprechpartner
- Herr Köhler - SB Ausländer-u. Asylangelegenheiten, Vertreterbestellung, Amt für Öffentliche Ordnung u. Sicherheit (Tel. 03671 823-235)
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Veranstaltungskalender
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