

Baulasten (§ 82 ThürBO)
Das Baulastenverzeichnis wird von der Unteren Bauaufsichtsbehörde geführt.
Baulasten können erforderlich werden, um ein Grundstück bebaubar zu machen, um z.B. Leitungsrechte und Zufahrten über fremde Grundstücke zu sichern, um bestimmte brandschutztechnische Probleme zu lösen, Grundstücke zu verschmelzen usw.
Die Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Sicherung, die der zivilrechtlichen Sicherung im Grundbuch ähnelt, generell ist es aber so, dass in einem bauaufsichtlichen Verfahren diese öffentlich-rechtliche Sicherung erforderlich ist, die zivilrechtliche genügt in der Regel nicht. Da dies auf den Einzelfall (die Grundstückssituation) bezogen ist, ist eine Beratung durch die Bauaufsicht dringend erforderlich.
Ihre Anträge senden Sie bitte an:
baulasten@kreis-slf.de
Für telefonische Auskünfte kontaktieren Sie unten aufgeführte Mitarbeiter.
Ansprechpartner
- baulasten@kreis-slf.de
- Frau Weipert - SB Baulasten, SG Bauordnung (Tel. 03671 823-488)
- Herr Koch - SB Bauaufsicht, SG Bauordnung (Tel. 03671 823-927)
- Frau Rasch - SB Baulasten, SG Bauordnung (Tel. 03671 823-806)
Veranstaltungskalender
Saalfeld, Rudolstadt, Bad Blankenburg
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