Baulasten (§ 82 ThürBO)
Aufgaben
Das Baulastenverzeichnis wird von der Unteren Bauaufsichtsbehörde geführt.
Baulasten können erforderlich werden, um ein Grundstück bebaubar zu machen, um z.B. Leitungsrechte und Zufahrten über fremde Grundstücke zu sichern, um bestimmte brandschutztechnische Probleme zu lösen, Grundstücke zu verschmelzen usw.
Die Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Sicherung, die der zivilrechtlichen Sicherung im Grundbuch ähnelt, generell ist es aber so, dass in einem bauaufsichtlichen Verfahren diese öffentlich-rechtliche Sicherung erforderlich ist, die zivilrechtliche genügt in der Regel nicht. Da dies auf den Einzelfall (die Grundstückssituation) bezogen ist, ist eine Beratung durch die Bauaufsicht dringend erforderlich.
Ansprechpartner
Kontaktieren Sie uns gern per Mail an baulasten@kreis-slf.de oder telefonisch unter folgenden Nummern.
Sachbearbeiter(in) Baulasten
✆ 03671 823-806
✆ 03671 823-927
Formulare für postalische Antragstellung
➥ Antrag auf Eintragung einer Baulast
➥ Merkblatt für die Eintragung einer Baulast
➥ Antrag auf Löschung einer Baulast
Veranstaltungskalender
Saalfeld, Rudolstadt, Bad Blankenburg
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