Rückstandsüberwachung
Eine wichtige Aufgabe im Bereich "Verbraucherschutz" ist die Rückstandsüberwachung. Durch sie soll sichergestellt werden, dass kein Fleisch mit bedenklichen Resten von Arzneimitteln an den Verbraucher gelangt. Einige Tierarzneimittel dürfen bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen, überhaupt nicht angewendet werden. Bei anderen Tierarzneimitteln gibt es bestimmte Wartezeiten, die zwischen der Arzneianwendung und der Schlachtung liegen müssen und einzuhalten sind. Die Rückstandsuntersuchung wird stichprobenweise oder bei begründetem Verdacht durchgeführt. Zu diesem Zweck werden von den amtlichen Tierärzten von lebenden Tieren Blut- und Urinproben und von geschlachteten Tieren Fleisch-, Urin- und Blutproben entnommen und zur Untersuchung an die Landesuntersuchungsämter weitergeleitet. Nach positiven Untersuchungsergebnissen kann das Veterinäramt Maßnahmen ergreifen, wie zum Beispiel Versagen der Schlachterlaubnis, Schlachtung nur nach vorheriger Anmeldung oder Umgebungsuntersuchungen auf den ermittelten Stoff. Außerdem können empfindliche Bußgelder verhängt werden sowie Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet werden.
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