Aktuelle Meldungen aus dem Landkreis
Aktuelle Informationen zu SARS-CoV-2 (neuartiges Coronavirus) sowie zu Gegenmaßnahmen des Landkreises
Aktuelle Informationen zu SARS-CoV-2 sowie zu Gegenmaßnahmen des Landkreises
Auf Grundlage der Bund-Länder-Beschlüsse und dem Beschluss des Kabinetts am 5. Januar 2021 wurden bis zum 31. Januar 2021 geltende Corona-Maßnahmen beschlossen. Diese beinhalten unter anderem Begrenzungen für private Kontakte, eine erweiterte Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen oder Vorgaben für den Einzelhandel. Die Corona-Verordnungen können Sie in der jeweils aktuellen Form auf der Website des Freistaats Thüringen finden.
Eine Lesefassung der neuen Verordnung finden Sie hier.
Antworten zu häufig gestellten Fragen gibt es hier.
Neben den Vorschriften können Sie selbst auch dazu beitragen, die Infektionen von Mensch zu Mensch zu verringern: Regelmäßiges und gründliches Händewaschen, Husten- und Niesetikette sowie Abstandhalten zu anderen Menschen. Die beste Möglichkeit, sich selbst und Andere keinen unnötigen Risiken auszusetzen, ist ruhiges und besonnenes Handeln.
Wir bitten darüber hinaus jede und jeden Einzelnen darum, das eigene Verhalten zu überdenken und Menschenansammlungen im öffentlichen wie im privaten Raum soweit wie möglich zu meiden. Setzen Sie weder sich noch andere einer Infektionsgefahr aus!
Geltende Bestimmungen im Land Thüringen
Die Landesregierung hat die Verordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie regelmäßig der aktuellen Lage angepasst. Die aktuellsten Regelungen finden Sie jeweils im Corona-Informationsportal der Landesregierung.
Bitte beachten Sie dort besonders die jeweils aktuellen Fassungen der
Thüringer Verordnung zur nochmaligen Verschärfung außerordentlicher Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2, zur Verlängerung der allgemeinen Infektionsschutzregeln sowie zur Verlängerung und Änderung der Fünften Thüringer Quarantäneverordnung vom 9. Januar 2021, die am 10. Januar 2021 in Kraft getreten ist,
die Sondereindämmungsverordnungen
sowie der
Thüringer Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2
Variable Einschränkung von Versammlungen in Abhängigkeit der 7-Tage-Inzidenz
Beachten Sie, dass gemäß der Thüringer Verordnung die maximal zulässige Personenzahl bei Versammlungen nach Artikel 8 des Grundgesetzes und Artikel 10 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Abhängigkeit der Inzidenzwerte (Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen pro 7 Tage) zur Zeit weiter eingeschränkt werden kann.
Aufgrund der momentan vorliegenden Inzidenzwerte gilt für den Landkreis Saalfeld-Rudolstadt eine Versammlungsbeschränkung auf 25 Personen in geschlossenen Räumen wie auch unter freiem Himmel.
Zusätzlich geltende Bestimmungen im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt
Seit Inkrafttreten der 3. ThürSARS-CoV-2-SonderEindmaßnVO am 15. Dezember 2020 gelten derzeit im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt keine über die Landesregelungen hinausgehenden Maßnahmen. Daher wird die Allgemeinverfügung vom 3. Dezember 2020 zum 18. Dezember aufgehoben:
Zu beachten ist, dass sowohl die Landesverordnung wie auch die Allgemeinverfügung des Landkreises gelten und sich bezüglich der Maßnahmen ergänzen. Werden in beiden Dokumenten Maßnahmen zum gleichen Gegenstand erlassen, gilt die jeweils weitergehende Regelung.
Was tun bei Kontakt mit Infizierten und im Quarantänefall?
Wenn Sie Kontakt mit positiv getesten oder mit (möglicherweise) an Covid-19 erkrankten Personen hatten, sollten Sie die geltenden Corona-Regeln noch genauer befolgen und Kontakte zu anderen Menschen soweit möglich unterbinden.
Allgemeine Informationen zum weiteren Ablauf, der Quarantäne und den verschärften Regeln, die zu beachten sind, finden Sie in unserer Quarantäne-Übersicht.
Spezifische Fragen zu Ihrem konkreten Fall richten Sie bitte an das Gesundheitsamt.
Corona-Sorgentelefon unter 03671-823 777 ist wieder angelaufen
Als Gesprächspartner stehen Pfarrerinnen und Pfarrer des Kirchenkreises Rudolstadt-Saalfeld und Beschäftigte der Diakoniestiftung Weimar-Bad Lobenstein zur Verfügung.
Die Sprechzeiten unter der Rufnummer 03671-823 777 sind montags bis freitags, jeweils von 8 bis 16 Uhr. Es handelt sich speziell um ein seelsorgerisches Angebot, den Anrufern kann im Gespräch ein offenes Ohr und Zuwendung gegeben werden, um die eigenen Sorgen besser bewältigen zu können. Die Vertraulichkeit der Gespräche ist selbstverständlich. Wir bitten um Verständnis, dass unter dieser Nummer keine Fachfragen aus dem medizinischen und rechtlichen Bereich beantwortet werden können.
Einschränkung des Besucherverkehrs im Landratsamt
Die Zulassungsstelle in Rudolstadt und Saalfeld ist ohne telefonische Terminvergabe zu den gewohnten Öffnungszeiten nutzbar. Um Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, das elektronische Ticketsystem zu nutzen, das ab Dienstag, 1. September wieder zur Verfügung steht. Es gelten weiter die allgemeinen Infektionsschutzmaßnahmen (Maskenpflicht, Mindestabstand, kein Zugang bei Erkältungssymptomen). Für alle anderen Bereiche des Landratsamtes ist für persönlichen Vorsprachen weiterhin eine telefonische Terminvereinbarung mit den jeweiligen Fachämtern notwendig.
Der Zutritt zum Haus I (Schloss) sowie Haus II (Rainweg) erfolgt durch zentrale Empfangsbereiche, an denen der Termin nachzuweisen ist und ein zuständiger Bediensteter den Bürger/die Bürgerin abholt und in einen Raum zum Termin begleitet. Der Zutritt zum Haus III ist durch das Hauptportal (Schwarzburger Chaussee) gewährleistet.
Mit Zutritt zu den Verwaltungsgebäuden gelten die allgemeinen Infektionsschutzmaßnahmen für Covid-19 (Schutzbedeckung ist zu tragen, Mindestabstand ist einzuhalten, Vermeidung von Körperkontakt, kein Zugang bei Unwohlsein etc.).
Sowohl für die Beratung wie auch die Terminvergabe finden Sie in der Telefon- und Mailadressenliste die richtigen Ansprechpartner*innen.
Informationen für Unternehme und Selbstständige
Die Landesregierung hat ein Corona-Soforthilfeprogramm aufgelegt. Zuständig für die Abwicklung ist die Thüringer Aufbaubank. Alle Informationen zum Programm und zum Antragsverfahren können Sie auf der Seite der TAB finden:
Thüringer Aufbaubank - Coronavirus: Informationen für Unternehmen
Bitte beachten Sie auch die Hinweise der Agentur für Arbeit bei der Beantragung von Kurzarbeitergeld.
Informationen zum Betrieb der Kindergärten
Informationen zum Betrieb der Kindergärten finden Sie unter bildung.thueringen.de/ministerium/coronavirus/
Die Kindergärten in ganz Thüringen werden aufgrund der hohen Zahl von Coronainfektionen bis voraussichtlich zum 31. Januar 2021 geschlossen. Der Betreuungsanspruch ist für diese Zeit ausgesetzt, oberste Priorität hat die Kontaktverringerung zur Eindämmung des Corona-Virus.
Eine Notbetreuung wird für Kinder aufrechterhalten, sofern die Personensorgeberechtigten sie weder selbst betreuen noch eine anderweitige, den allgemeinen Vorgaben zur Kontaktminimierung entsprechende Betreuung sicherstellen können. Der Bedarf für Notbetreuung muss beim Kindergartenträger schriftlich angezeigt und begründet werden. Die Landesregierung hat auf ihrem Corona-Informationsportal einen einheitlichen Antrag für die Notbetreuung zur Verfügung gestellt. Diesen Antrag zur Notbetreuung können Sie hier herunterladen.
Eltern können sich bei Fragen zur Notbetreuung an die Kidergarten-Hotline des Landratsamtes unter 03671 / 823-100 wenden.
Informationen zum Schulbetrieb an Thüringer Schulen (gültig ab 11. Januar 2021)
Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat folgende Festlegungen getroffen, die ab 11. Januar bis vorerst 31. Januar 2021 gelten:
Sonderregelungen ab 11. Januar 2021 im Schulbereich
- Alle Schülerinnen und Schüler in Thüringen werden vom 11. bis 22. Januar 2020 im Häuslichen Lernen unterrichtet.
(Ausnahmen: Schulabgängerklassen könne für die unmittelbare und dringend nötige Vorbereitung auf Abschlussprüfungen Präsenzunterricht in Prüfungsfächern erhalten. Mit Abschlussklassen können auch im Januar Klausuren und Klassenarbeiten in Präsenz durchgeführt werden. Prüfungen von Schüler:innen und Lehramtsanwärter:innen können im Januar durchgeführt werden.) - In der Zeit vom 25. bis zum 29. Januar 2021 sind Ferien, das Häusliche Lernen pausiert.
- Ab 1. Februar 2021 sollen Schulen in der Stufe GELB des Stufenplans wiedereröffnen.
- Für Kinder der Klassenstufen 1 bis 6 und der Förderschulen wird bei Bedarf eine Notbetreuung angeboten. Eine Vorabanmeldung ist erforderlich. Hygiene- und Infektionsschutzkonzepte gelten selbstverständlich weiter.
- Nichtschulische Bildungsveranstaltungen in Präsenzform an Musik- und Jugendkunstschulen, Volkshochschulen und in der Erwachsenenbildung sind zunächst bis 31. Januar 2021 untersagt.
Detaillierte Informationen zu den neuen Regelungen für den Schulbetrieb finden Sie hier:
Weitere Informationen
Erreichbarkeit des Jugendamtes über die Feiertage
Telefonnummern für Hilfsangebote, Beratung und Jugendarbeit
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56 Kinder aus Partnerlandkreis dürfen sich auf Geschenke freuen
Saalfeld. Für die Vertreter des polnischen Partnerkreises Opole war diese Woche schon eine kleine Bescherung: Insgesamt 56 Weihnachtspäckchen konnten sie im Saalfelder Schloss einladen. Mitarbeiter vo...
Kindergärten im Landkreis sind ab 16.12. geschlossen
Notbetreuung wird eingerichtet, Kindergarten-Hotline ist besetzt
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